Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 empfiehlt das Schulministerium zum Schutz vor Corona-Infektionen auf die bewährten Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen.
- regelmäßiges Händewaschen
- freiwilliges Tragen einer Maske
- regelmäßiges Lüften der Klassenräume
- Einhalten von Abständen, da wo es sinnvoll und machbar ist
- anlassbezogene Testungen zu Hause, wozu das Schulministerium den Eltern 5 Tests pro Monat zur Verfügung stellt.
Ein eigenverantwortlicher Umgang der Eltern und Kinder steht damit im Vordergrund.
Zur weiteren Orientierung hat die Schulministerin weitere Informationen in einem Elternbrief zusammengefasst. Diesen können Sie hier in verschiedenen Sprachen abrufen:
Sollte ein Kind Symptome einer COVID-19 Infektion aufweisen, darf es die Schule nicht betreten und die Symptomatik ist durch einen Arzt abzuklären.
Bei Erkältungssymptomen (Schnupfen. Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Husten, leichtes Fieber) sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen.
Hierzu empfiehlt das Schulministerium folgende Vorgehensweise:
Nach Aussage des RKI können die genannten Symptome auf eine COVID-19-Infektion hindeuten. Bitte machen Sie mit Ihrem Kind einen der Schnelltests, die Sie von der Schule erhalten haben.
Informieren Sie das Sekretariat darüber telefonisch unter 02224-96024-0 oder per Mail unter info@ggs-amreichenberg.de. Sollte der Test positiv ausfallen, behalten Sie Ihr Kind bitte zu Hause und melden es im Sekretariat krank. Sollte der Test negativ
sein, können Sie Ihr Kind zur Schule schicken. In der Schule beobachten wir, wie es Ihrer Tochter / Ihrem Sohn im Laufe des Vormittags geht. Sollten sich die Symptome verstärken und es
Ihrem Kind schlechter gehen, informieren wie Sie umgehend.
Das Schaubild gibt eine Empfehlung, was Eltern bei der Erkrankung ihres Kindes beachten sollten.
Erkrankung eines Kindes in der Schule
Sollten bei einem Kind in der Schule Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (vor allem Fieber trockener Husten etc.), werden Sie als Eltern umgehend telefonisch informiert (wie bisher auch), sollte es Ihrem Kind nicht gut gehen. Es besteht dann die Möglichkeit, dass das Kind einen Schnelltest in der Schule durchführt. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann das Kind (sofern die Symptome nur leicht sind) in der Schule verbleiben. Sollte der Test positiv ausfallen, müssen Sie Ihr Kind bitte umgehend abholen.
Weitere Informationen und Regelungen rund um die Beschulung in der Corona-Zeit finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums
https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona