Gemäß Erlass zur Ganztagsbetreuung im Schulgesetz gilt, dass alle Kinder an vier von fünf Tagen bis mindestens 15.00 Uhr anwesend sein müssen. Über die rechtliche Verpflichtung hinaus ist diese Verlässlichkeit eine beiderseits notwendige Bedingung, um qualifizierte Betreuung und Förderung über den ganzen Tag anbieten zu können. Aufgrund des Stundenplans, der am Freitag keine Lernzeit vorsieht, empfiehlt es sich, diesen Tag für eine frühe Abholung auch schon nach dem Unterricht zu nutzen.
In der Zeit nach 15.00 Uhr können die Kinder an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen oder die Freispielzeit in den OGS-Räumen oder auf dem Schulhof verbringen. Die Arbeitsgemeinschaften (AGs) werden teilweise von den Erzieherinnen durchgeführt, teilweise sind auch Kooperationspartner (z.B. der TV Eiche, Musikschule Bad Honnef etc. ) verantwortlich. AGs sind für das ganze Halbjahr geplant. Die konkrete Ausgestaltung des Nachmittagsangebots ergibt sich jeweils zu Beginn der Schulhalbjahre, wenn die Zahl der angemeldeten Kinder sowie die Möglichkeiten der beteiligten Kooperationspartner feststehen.
Im Nachmittagsbereich fährt kein Schulbus. D.h. die Kinder müssen nach Hause laufen oder abgeholt werden.
Früheste Möglichkeit, nach Hause zu gehen oder abgeholt zu werden: 15.00 Uhr
Späteste Abholzeit: 16.30 Uhr
Nimmt ein Kind an einer AG teil, kann es erst nach Ende der AG abgeholt werden.